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   LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89   

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https://dejure.org/1991,7050
LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89 (https://dejure.org/1991,7050)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89 (https://dejure.org/1991,7050)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - L 6 Ar 1212/89 (https://dejure.org/1991,7050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 7 EWGVtr, Art 177 S 3 EWGVtr, Art 7 Abs 2 EWGV 1612/68, Art 68 Abs 2 EWGV 1408/71, § 111 Abs 2 S 2 AFG
    (Letztinstanzliches Gericht iS von Art 177 EWGVtr - Arbeitslosengeld - Zuordnung der Leistungsgruppe)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gericht; Letztinstanzlich; Arbeitslosengeld; Zuordnung; Leistungsgruppe; EG; Rechtsmittel; Ausland; Gerichtshof; Anrufung; Europäischer Gerichtshof; Arbeitnehmer; Ehegatte; Wohnsitz; Lohnsteuerkart; Steuerklasse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 135/88

    Erhöhtes Arbeitslosengeld - Familienangehöriger - Ausland

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89
    Er verweist hierzu auf den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Dezember 1989 - 11 RAr 135/88 -.

    Dies wird zum einen belegt durch den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 5. Dezember 1989 - 11 RAr 135/88 - und zum anderen durch die unterschiedlichen Meinungen in der Literatur zur Vereinbarkeit der Regelung des § 111 Abs. 1 AFG mit Vorschriften des Europäischen Gemeinschaftsrechts (vgl. hierzu Hennig/Kühl/Heuer, AFG, Komm., Art. 68 EWG (VO) 1408/71 Anm. 3 einerseits sowie Lörcher/Schumacher, in: Barwig/Lörcher/Schumacher (Hrsg), Soziale Sicherung und Auslandsaufenthalt, S. 203 ff.; Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S. 686, 691 andererseits).

    Hinsichtlich der Fragen unter Ziffer 2 und 3 wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem bereits genannten Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 5. Dezember 1989 - 11 RAr 135/88 - verwiesen.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89
    Der Europäische Gerichtshof hat hierzu in der CILFIT-Entscheidung (Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs 283/81 = Slg. 1982, S. 3431 = NJW 1983, S. 1257 ff.) entschieden, dass eine Vorlagebedürftigkeit bzw. Vorlagepflicht dann besteht, wenn in einem Verfahren eine Frage des Gemeinschaftsrechts gestellt wird, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt.
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89
    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 24. Mai 1977, Rs 107/76 = NJW 1977, S. 1585 neigt der Senat vorliegend dazu, eine Vorlagepflicht des Sozialgerichts deswegen anzunehmen, weil das Vordergericht die Berufung nicht gemäß § 150 Nr. 1 SGG zugelassen hat.
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 58/88

    Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89
    Diese Steuerklasse sei selbst dann maßgeblich, wenn sie unrichtig sei (Berufung auf BSG Urteil vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 58/88 -).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 65.90

    Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen Abweichung von der bisherigen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.1991 - L 6 Ar 1212/89
    Gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Sozialgericht gibt es kein Rechtsmittel, insbesondere besteht keine Möglichkeit für eine Nichtzulassungsbeschwerde wie gegen Urteile der Landessozialgerichte bei nicht zugelassener Revision gemäß § 160 a SGG (zur Nichtzulassungsbeschwerde als Rechtsmittel im Sinne von Art. 177 EWGV vgl. z.B. BVerwG Beschluss vom 15. Mai 1990, 1 B 65.90 = InfAuslR 1990, S. 293 f.; Mutke, Die unterbliebene Vorlage an den Europäischen Gerichtshof als Revisionsgrund im Verwaltungsprozess, DVBl. 1987, S. 403, 405).
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